- Technikbewertung
- 1. Charakterisierung: Instrument zur Analyse und Bewertung von ⇡ Technik, genormt durch VDI-Richtlinie 3780. Danach bedeutet T. das „ ... planmäßige, systematische, organisierte Vorgehen, das den Stand einer Technik und ihre Entwicklungsmöglichkeiten analysiert, unmittelbare und mittelbare technische, wirtschaftliche, gesundheitliche, ökologische, humane, soziale und andere Folgen dieser Technik und möglicher Alternativen abschätzt, aufgrund definierter Ziele und Werte diese Folgen beurteilt oder auch weitere wünschenswerte Entwicklungen fordert, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten daraus herleitet und ausarbeitet.“– (2.) Phasen: (1) Problemdefinition und -strukturierung, (2) Folgenabschätzung (⇡ Technologiefolgenabschätzung), (3) Bewertung, (4) Entscheidung.- 3. Arten: a) Informelle T. als private und unkoordinierte T. auf der Grundlage eingeschränkter Informationen.- b) Formelle T.: (1) Klassifikation nach ihrem Anlass: Ermittlung von technischen Lösungen für gesellschaftlich vorgegebene Aufgaben (probleminduzierte T.) oder Bewertung einer existenten Technik (technikinduzierte T.). (2) Klassifikation nach der zeitlichen Perspektive: Einsatz der T. nach vollzogener ⇡ Innovation (reaktive T.) oder Einsatz in einem so frühen Stadium, dass ⇡ Forschung und Entwicklung noch modifiziert werden können (innovative T.). Die innovative T. gestaltet den ⇡ Innovationsprozess mit, durch kontinuierliche Technikfolgenanalyse und Techniksteuerungen im Prozess der technischen Entwicklung (⇡ technische Ontogenese). T. kann als verzögernde Kraft, Innovationspolitik als beschleunigende Kraft der technischen Entwicklung angesehen werden.- Vgl. auch ⇡ Technikwirkungsanalyse, ⇡ Technologiefolgenabschätzung.
Lexikon der Economics. 2013.